Erste Hilfe
in Ihrem
Betrieb
Sicher arbeiten. Sicher helfen. in jedem Betrieb
Verhalten im Notfall
Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Akute Notfälle erkennen und behandeln
Versorgung von Verletzungen
Besondere Situationen im Betrieb
Rechtliche Grundlagen
Praktische Übungen
Rechtliches
Anzahl der Ersthelfer gemäß DGUV-Vorschrift 1 (§26)
Mindestens ein Ersthelfer bei zwei bis zu 20
anwesenden Versicherten
anwesenden Versicherten
Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten:
a) in Verwaltungs- & Handelsbetrieben: 5 Prozent
b) in sonstigen Betrieben: 10 Prozent
Weiterbildung
Die verpflichtende und regelmäßige Wiederholung der Schulungen ist vorgeschrieben.
Kursinhalte
Für Schulungen in der Einrichtung muss ein geeigneter Raum für die ERSTE HILFE-Ausbildung vorhanden sein. Alternativ könen die Schulungen in unserem Schulungszentrum durchgeführt werden.
Organisation
Ausbildung
9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
kann auch gesplittet werden (z.B. 3×3 UE)
Fortbildung
Fortbildung mit 9 Unterrichtseinsheiten regelmäßig (alle 2 bzw. 3 Jahre) erforderlich, um den Status als Ersthelfer zu erhalten.
Kosten
Keine Gebühren, direkte Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft.
Teilnahmebescheinigung
Nach erfolgreicher Teilnahme
Organisation
Kursabwicklung und Bereitstellung der Räumlichkeiten über den Betrieb oder über unser Schulungszentrum